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Der Entwurf sieht u.a. eine Abschwächung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs vor (siehe Seite 60 ff.), die weitrechende Folgen für den Innovationsstandort Deutschland haben könnte. Es ist zu befürchten, dass sich Schutzrechtsinhaber künftig nur eingeschränkt gegen die Verletzung ihrer Rechte wehren werden können und daher in vielen Fällen die Nutzung ihrer Technologie ohne Lizenz oder sonstige Zustimmung dulden werden müssen. Dies wäre vor allem für innovative Unternehmen nachteilig, die nicht mehr in der Lage wären, die Ergebnisse ihrer Investitionen in Forschung und Entwicklung effektiv zu schützen und damit einhergehend ihre Markposition zu behaupten.
Es besteht die Möglichkeit, das Bundesjustizministerium bis zum 23.09.2020 auf die mit der angeregten Reform verbundenen Risiken hinzuweisen.
Einen Überblick über die aktuelle Lage und Risiken gibt Herr Thomas Burchardi, Director Patent Attorney, Ericsson.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Modernisierung_Patentrecht_2.html