Veranstaltungsdetails

Währen der Pandemie mussten viele Menschen von zu Hause aus arbeiten. Für den Zeitraum vom 12. März 2020 bis zum 30. Juni 2023 wurden Sonderregelungen geschaffen. Wird die Arbeit nach dem 30. Juni 2023 im ausländischen Homeoffice fortgesetzt, hat dies möglicherweise Folgen für die Sozialversicherung, Steuerpflichtigkeit (beschränkt oder voll), A1 Bescheinigung, Sachleistungen im Wohnstaat (Aufstockung von Leistungen) etc.

Zwei Grenzgänger: Dieter Dalle, Dekimo Experts Aachen GmbH, und Stefan Romainczyk, Peak Solution GmbH, berichten über ihre Erfahrungen. Neben der Diskussion mit den Experten steht wie immer im Fokus des HR Cafés der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer:innen.

Auf einen Blick

25. Mai. 2023
Nur für Mitglieder