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Das Urheberrecht schützt kreative Werke wie Texte, Bilder, Musik und Software. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass der Schöpfer eines Werkes das ausschließliche Recht hat, dieses zu nutzen, zu kopieren, zu verändern oder zu veröffentlichen. Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Zustimmung des Urhebers kann daher als Urheberrechtsverletzung angesehen werden.
Die Verwendung von KI-Tools im Marketing und Recruiting kann verschiedene urheberrechtliche Fragen aufwerfen. Diese können sich auf verschiedene Aspekte der Arbeit beziehen, von der Erstellung von Inhalten bis hin zur Datenanalyse.
Mithilfe der KI erstellen wir beeindruckende Inhalte: Texte, Bilder sogar Videos.
Doch was passiert, wenn die KI urheberrechtlich geschützte Werke als Grundlage für deine Schöpfungen verwendet? Oder wenn die KI-Inhalte auffällig ähnlich zu bereits bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken sind? Diese und ähnliche Fragen diskutieren wir im Rahmen unseres HR Café mit RA Volker Weingran, https://kw-anwaelte.de/.

ChatGPT beschreibt Volker Weingran als einen 45-jährigen Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Rechtsbereichen. Seit seiner Zulassung im Jahr 2007 habe er sich auf Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und sei als Fachanwalt in diesen Bereichen tätig. Zusätzlich zeige er großes Interesse am Internet- und IT-Recht und halte dazu regelmäßig Vorträge. Mit seinem Fachwissen und seiner Leidenschaft für Rechtsfragen sei Volker Weingran ein kompetenter Ansprechpartner für rechtliche Belange in diesen Bereichen.
Ob ChatGPT Recht hat, erfahren Sie am 18.04.

Auf einen Blick

18. Apr. 2024
digital
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